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KI-Kennzeichnung seit 2. August 2026: Was heißt das für LinkedIn?

  • Autorenbild: Sanne Jungermann
    Sanne Jungermann
  • 2. Aug.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 3 Stunden

Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten aus dem EU AI Act. Was bedeutet das für LinkedIn-Postings, KI-unterstützte Texte und Bilder? Eine praktische Einordnung ohne Rechtsberatung.

Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten aus dem EU AI Act. Ich bin keine Rechtsanwältin und dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.


Ich habe mir das Thema trotzdem genauer angeschaut, weil es für meine Arbeit und meine Kunden ganz praktisch relevant ist: Wenn ich LinkedIn-Profile begleite, entstehen Texte, Bilder und Ideen nicht im luftleeren Raum. Manchmal hilft KI bei Struktur, Varianten oder Formulierungen. Am Ende geht es aber immer um eine echte Person, ihre Haltung und die Frage, wie glaubwürdig sie nach außen sichtbar wird.


Die wichtigste Erkenntnis vorweg: Nicht jeder Inhalt muss automatisch gekennzeichnet werden, nur weil an irgendeiner Stelle KI beteiligt war. Trotzdem lohnt es sich, genau hinzusehen.


Bei Bildern frage ich mich vor allem: Was sieht das Gegenüber? Ein echtes Foto? Eine normale Bearbeitung? Eine Fotomontage? Oder ein Bild, das so tut, als hätte eine Situation wirklich stattgefunden, obwohl sie künstlich erzeugt wurde? Für persönliche LinkedIn-Profile würde ich deshalb immer möglichst nah an der Realität bleiben. Ein reales Foto aus einem Shooting mit einem neutralen, lizenzierten Hintergrund ist für mich deshalb etwas anderes als ein KI-generiertes Bild. Es kann eine Fotomontage sein, ohne automatisch ein künstlich erzeugtes Bild zu sein.


Und unabhängig von der rechtlichen Pflicht gilt für mich: Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass man alles technisch irgendwie kennzeichnet. Vertrauen entsteht dadurch, dass Menschen das Gefühl haben: Das passt. Das ist echt. Das ist nicht nur eine hübsche Oberfläche.


Bei Texten sehe ich es ähnlich. KI kann helfen, Gedanken zu sortieren, Varianten zu bauen oder einen ersten roten Faden zu finden. Aber ein LinkedIn-Beitrag sollte nicht einfach aus einem System herausfallen und ungeprüft veröffentlicht werden. Gerade bei persönlichen Profilen muss ein Text durch den Menschen zurück. Stimmt die Aussage? Passt die Haltung? Klingt das nach der Person? Ist das fachlich sauber? Würde sie das wirklich so sagen?


Wenn ich Beiträge begleite, geht es deshalb nicht darum, Texte möglichst schnell zu produzieren. Es geht darum, Gedanken sichtbar zu machen, Sprache zu finden, Einordnung zu geben und am Ende etwas zu veröffentlichen, das zur Person, zum Ziel und zur Situation passt.


Mein Umgang damit bleibt also pragmatisch: KI darf unterstützen. Aber Haltung, Erfahrung, Verantwortung und Tonalität müssen vom Menschen kommen. Wer vollständig KI-generierte Beiträge eigenständig veröffentlicht, sollte sie vorab inhaltlich prüfen und im Zweifel auch die Kennzeichnungspflicht klären lassen.


Ein kleiner Check vor dem Veröffentlichen

  • Ist das Bild echt oder künstlich erzeugt?

  • Wurde eine Person oder Situation stark verändert?

  • Könnte beim Betrachter ein falscher Eindruck entstehen?

  • Wurde der Text wirklich geprüft, eingeordnet und überarbeitet?

  • Klingt der Beitrag nach der Person, die ihn veröffentlicht?


Für mich ist das am Ende nicht nur eine Rechtsfrage, sondern auch eine Vertrauensfrage. Und genau deshalb lohnt es sich, bei KI-unterstützten Inhalten nicht nur zu fragen: “Muss ich das kennzeichnen?”, sondern auch: “Fühlt sich das noch stimmig an?”


Für eine erste Orientierung kann auch ein kurzer Selbstcheck hilfreich sein. Ich habe diesen Check als praktische Einordnung genutzt, um konkrete Beiträge besser einschätzen zu können und eine KI-Kennzeichnung zu bewerten: AI Transparency Check von Aighty20


Er ersetzt keine rechtliche Prüfung, kann aber helfen, die richtigen Fragen zu stellen.


Hinweis: Ich bin keine Rechtsanwältin und dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Meine Einordnung basiert auf meiner praktischen Arbeit mit LinkedIn-Kommunikation und der Frage, wie wir mit KI-unterstützten Inhalten glaubwürdig umgehen können. Die Informationen der EU-Kommission zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Acts finden Sie hier: FAQ der EU-Kommission.

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